17. Dezember 2014 5. Kammer
...3a AÜG wirksam ist. Die Pflicht zur Aussetzung gilt ab ihrem Inkrafttreten mangels Übergangsregelung auch für bereits anhängige Verfahren, jedenfalls soweit deren Streitgegenstand - wie hier - nicht m...
REWIS RS 2014, 196
17. Dezember 2014 5. Kammer
...3a AÜG wirksam ist. Die Pflicht zur Aussetzung gilt ab ihrem Inkrafttreten mangels Übergangsregelung auch für bereits anhängige Verfahren, jedenfalls soweit deren Streitgegenstand - wie hier - nicht m...
REWIS RS 2014, 187