15. November 2016
Keine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes bei unbehebbarem Eintragungshindernis
...39 BeurkG) nicht in Betracht. Auch die Beurkundung selbst weist keine offensichtliche Unrichtigkeit auf, die nach § 44a Abs. 2 BeurkG richtiggestellt werden könnte. 22c) Die Beteiligte zu 1 ist nicht ...
REWIS RS 2016, 2372
24. Mai 2016
Grundbuchverfahrensrechtliche Anforderungen an ein Gerichts- oder Behördensiegel
...39 BeurkG, wonach als Siegel des Notars ein Präge- oder Farbdrucksiegel zu verwenden ist. Dementsprechend bestimmt § 2 Abs. 1 der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot), dass die Notare Amtss...
REWIS RS 2016, 11008