17. September 2013 2. Zivilsenat
Vereinsrecht: Wirksamkeit des Austritts aus der Grundeigentümergemeinschaft einer Wohnsiedlung
...39 BGB Anwendung finden kann, ist nicht allgemein klärungsbedürftig. Sie stellt sich im Regelfall nicht. Denn die Anwendung des § 723 Abs. 1 BGB anstelle der zwingenden Vorschrift des § 39 BGB kann nu...
REWIS RS 2013, 2783
17. September 2013 II. Zivilsenat
...39 BGB Anwendung finden kann, ist nicht allgemein klärungsbedürftig. Sie stellt sich im Regelfall nicht. Denn die Anwendung des § 723 Abs. 1 BGB an-stelle der zwingenden Vorschrift des § 39 BGB kann n...
REWIS RS 2013, 2773
19. Juli 2010 2. Zivilsenat
Beitragspflichten der Vereinsmitglieder: Erfordernis des Aufnahme eines variablen Beitragssystems in die Vereinssatzung
...39 Abs. 2 BGB) für den Austritt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende vor. Der in der Aufgabe des auf die Herstellung und den Vertrieb von Pflasterklinkern gerichteten Geschäftsbetrieb...
REWIS RS 2010, 4691
19. Juli 2010 II. Zivilsenat
...39 Abs. 2 BGB) für den Austritt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende vor. Der in der Aufgabe des auf die Herstellung und den Vertrieb von Pflasterklinkern gerichteten Geschäfts-betrie...
REWIS RS 2010, 4697
3. April 2000 II. Zivilsenat
...39Dem Mitglied eines eingetragenen Tierzuchtvereins, der das Zuchtbuch und dasKörbuch führt, kann die nach seinem Beitritt in die Satzung aufgenommeneSchiedsklausel jedenfalls dann nicht entgegengehal...
REWIS RS 2000, 2626
17. September 2008 IV. Zivilsenat
...39 dynamisiert. – - 4 - § 39 Anpassung Die Betriebsrente wird jeweils zum 1. Juli - erstmals ab dem Jahr 2002 - um 1 Prozent ihres Betrages erhöht. Die Klägerin hat zum einen die volle Berücksicht...
REWIS RS 2008, 1941
16. Dezember 2009 VIII. Zivilsenat
...39 • und 390 •, insgesamt 1.206,37 • in Rechnung. Der Beklagte zahlte nicht; er trägt vor, er habe den Vertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten, jedenfalls aber ge-kündigt. 2 Mit sein...
REWIS RS 2009, 83
10. Januar 2017 2. Zivilsenat
Genossenschaftlicher Prüfungsverband: Nähere Ausgestaltung des Prüfungsrecht des Verbandes und der ihm entsprechenden Duldungspflicht der Genossenschaft …
...39 Rn. 7; Staudinger/Weick, BGB, Neubearbeitung 2005, § 39 Rn. 2; siehe auch BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 - II ZR 243/13, BGHZ 202, 202 Rn. 24), auch wenn in besonderen Konstellationen, insbesondere ...
WM2017,474REWIS RS 2017, 17713
10. Januar 2017 II. Zivilsenat
...39 Rn. 7; Staudinger/Weick, BGB, Neubearbeitung 2005, § 39 Rn. 2; siehe auch BGH, Urteil vom 29.Juli 2014 IIZR243/13, BGHZ202, 202 Rn.24), auch wenn in besonderen Konstellationen, insbesondere bei der...
REWIS RS 2017, 17697