23. April 2015
Geltendmachung von Auskunftsrechten gemäß § 51a Abs. 1 GmbHG kein wichtiger Grund für einen Ausschluss
...38). Eine solche Erklärung wurde vorliegend durch die KMS GmbH abgegeben (Anlage K 23). 31Im Hinblick auf die faktische Zweigliedrigkeit der Gesellschaft bedurfte es auch es auch keines förmlichen Ges...
REWIS RS 2015, 12145