20. April 2006 2. Strafsenat
...38 Abs. 4 S. 2 IRG dem Betroffenen die der Staatskasse erwachsenen Kosten auferlegt werden können - wobei nach dem IRG keine Gebühren anfallen, sondern lediglich Aufwendungen nach der JVKostO entstehe...
REWIS RS 2006, 3927