3. Februar 2016 15. Zivilsenat
...38 FamFG ist auch der von dem Nachlassgericht am 30.04.2015 erlassene Feststellungsbeschluss (Münchener Kommentar zum FamFG - J. Mayer, 2. Auflage, § 352 Rn.8; Staudinger-Herzog, BGB, Neubearbeitung 2...
REWIS RS 2016, 16681
29. Juli 2014 15. Zivilsenat
...38 FamFG ist auch der von dem Nachlassgericht am 7.08.2013 erlassene Feststellungsbeschluss (Münchener Kommentar zum FamFG - J. Mayer, 4. Auflage, § 352 Rn.8; Staudinger-Herzog, BGB, Neubearbeitung 20...
REWIS RS 2014, 9335
4. Oktober 2022 4. Senat für Familiensachen
...38 FamFG Rn. 8). 8Dem steht auch nicht entgegen, dass Hauptanwendungsfall der Schein- oder Nichturteile das Fehlen einer ordnungsgemäßen Verkündung bzw. die Zustellung oder Mitteilung eines nicht verk...
REWIS RS 2022, 5274
12. März 2024 4. Senat für Familiensachen
...38 FamFG ist nicht erforderlich (Sternal, a.a.O., § 7 Rn. 39). Vielmehr kann eine solche Hinzuziehung auch konkludent erfolgen, was regelmäßig anzunehmen ist, wenn das Gericht einen Dritten zu einem T...
REWIS RS 2024, 1916
15. Februar 2024 6. Senat für Familiensachen
...38 FamFG (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.03.2021, 2 WF 228/20, FamRZ 2022, 555, Juris Rn. 14; Giers, in Sternal, FamFG, 21. Auflage 2023, § 292 FamFG, Rn. 19). Eine Abhilfemöglichkeit des Amtsge...
REWIS RS 2024, 1147
8. November 2016 13. Senat für Familiensachen
...38 FamFG, das auch Ausfluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist, ergibt sich vielmehr Folgendes: Die Begründung der Entscheidung muss nach den Umständen des Einzelfalls hinreichend sein, um zum ei...
REWIS RS 2016, 2757
28. April 2023 11. Zivilsenat
...38 FamFG zu begründenden Beschluss entscheiden müssen. Gegenteiliges lässt sich nach Auffassung des Senats aus nicht aus der vom beklagten Land angeführten Kommentierung von Günter in BeckOK FamFG, 37...
REWIS RS 2023, 5532