30. März 2023 1. Kammer
...38 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG (Verstoß gegen Schonzeit), für die eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren – im Falle der fahrlässigen Begehung gemäß § 38 Abs. 2 BJagdG bis zu einem Jahr – oder ...
REWIS RS 2023, 1553
30. März 2023 1. Kammer
...38 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG (Verstoß gegen Schonzeit), für die eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren – im Falle der fahrlässigen Begehung gemäß § 38 Abs. 2 BJagdG bis zu einem Jahr – oder ...
REWIS RS 2023, 3056