26. März 2009 5. Kammer
...37b SGB III verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. ... 494.4.Weitere Abfindungsleistungen 504.4.2.Schw...
REWIS RS 2009, 4263