10. November 2009 1. Strafsenat
...379 AO in Betracht. 48 Wenngleich die Ordnungswidrigkeiten regelmäßig durch die verwirklich-ten Straftatbestände verdrängt (§ 21 Abs. 1 OWiG) oder im Hinblick auf die Straferwartung von der Verfolgun...
REWIS RS 2009, 679