8. März 2016 3. Strafsenat
...376 Rn.9 f.). Angesichts dessen hätte eine Bejahung des "öffentlichen Interesses" im Sinne von § 376 StPO keinen Sinn ergeben, weil die Staatsanwaltschaft ohnehin die öffentliche Klage zu fü...
REWIS RS 2016, 14932
8. März 2016 3. Strafsenat
Strafverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Freiheitsberaubung: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung …
...376 Rn. 9 f.). Angesichts dessen hätte eine Bejahung des "öffentlichen Interesses" im Sinne von § 376 StPO keinen Sinn ergeben, weil die Staatsanwaltschaft ohnehin die öffentliche Klage zu f...
REWIS RS 2016, 14929