20. April 1999 24. Zivilsenat
...372 BGB nicht erfüllt seien. Weder hätten sich die Gläubiger in Annahmeverzug befunden noch habe bei dem Kläger eine Ungewissheit über die persönlichen Verhältnisse der Gläubiger bestanden. Das gelte ...
REWIS RS 1999, 586
10. November 2003 5. Zivilsenat
...372 BGB erfüllt. 10Von den gesetzlichen Hinterlegungsgründen kommt hier nur ein solcher nach § 372 S. 2, 2. Alt. BGB in Betracht. Danach ist der Schuldner zur Hinterlegung berechtigt, wenn er infolge...
REWIS RS 2003, 813
8. April 1998 19. Zivilsenat
...372 Satz 2 BGB, wonach ein Schuldner Geld für den Gläubiger hinterlegen kann, wenn er infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewißheit über die Person des Gläubigers seine Verbindlichkeit...
REWIS RS 1998, 475