10. Juni 1998 26. Zivilsenat
...371 HGB ein Befriedigungsrecht. In der jetzigen Situation nach Konkurseröffnung stellt sich dieses Befriedigungsrecht als ein Recht auf abgesonderte Befriedigung nach § 49 Abs. 1 Z. 4 KO dar, und zwar...
REWIS RS 1998, 618