1. Oktober 2014 2. Senat
Strafbefreiende Erklärung bei fehlender Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit unwirksam - Grundsatz "in dubio pro reo" bei …
...370a AO sowie des Grundsatzes "in dubio pro reo". Die aufgrund der strafbefreienden Erklärung festgesetzte Abgabe müsse um insgesamt 965.489,75 € herabgesetzt werden.6 Das FA ...
REWIS RS 2014, 2505
17. Mai 2011 8. Senat
Keine wirksame Strafbefreiungserklärung bei nur versuchter Hinterziehung - Zeitpunkt der Vollendung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen …
...370a AO bestraft, wer die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch Einkommensteuer verkürzt hat, wenn auch die weiteren Voraussetzungen der ...
REWIS RS 2011, 6604
4. Februar 2020 9. Senat
Keine Verzinsung eines Erstattungsbetrags nach dem StraBEG
...370a AO oder § 26c des Umsatzsteuergesetzes bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 und vor dem 01.01.2005 die auf Grund seiner unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben zu Unrecht nicht...
REWIS RS 2020, 3272