4. April 2005 3. Senat für Straf- und Bußgeldsachen
...370 Abs. 1, Berechnungsdarstellung 5, 6 und 9; BGH wistra 1997, 302). Die Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften auf den festgestellten Sachverhalt ist ebenso Rechtsanwendung wie die daraus folgende...
REWIS RS 2005, 4263
4. April 2005 3. Senat für Straf- und Bußgeldsachen
...370 Abs. 1, Berechnungsdarstellung 5, 6 und 9; BGH wistra 1997, 302). Die Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften auf den festgestellten Sachverhalt ist ebenso Rechtsanwendung wie die daraus folgende...
REWIS RS 2005, 4266
4. April 2005 3. Senat für Straf- und Bußgeldsachen
...370 Abs. 1, Berechnungsdarstellung 5, 6 und 9; BGH wistra 1997, 302). Die Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften auf den festgestellten Sachverhalt ist ebenso Rechtsanwendung wie die daraus folgende...
REWIS RS 2005, 4265
5. Juli 2021 4. Strafsenat
...370 AO) als auch nach dem Recht des ersuchenden Staates (Art. 199.2 und Art. 195 Abs. 2 des russischen Strafgesetzbuches) strafbar und nach dem Recht des ersuchenden Staates jeweils im Höchstmaß mit F...
REWIS RS 2021, 4359
5. Juli 2021 4. Strafsenat
...370 AO) als auch nach dem Recht des ersuchenden Staates (Art. 199.2 und Art. 195 Abs. 2 des russischen Strafgesetzbuches) strafbar und nach dem Recht des ersuchenden Staates jeweils im Höchstmaß mit F...
REWIS RS 2021, 4360
13. März 2014 14. Zivilsenat
...370 AO) noch nicht abgelaufen sei, sondern auf die Festsetzungsfrist abstellt, innerhalb derer das Finanzamt ungeachtet der strafrechtlichen Verjährung bei hinterzogenen Steuern noch Festsetzungsbesch...
REWIS RS 2014, 9955
27. März 2015 16. Zivilsenat
...370 AO oder einer Vollstreckungsvereitelung nach § 288 StGB erfüllt ist. Auch ergibt sich unter dem Gesichtspunkt der Gläubigerbenachteiligung kein Verstoß der Bezugsrechtseinräumung gegen § 138 BGB. ...
REWIS RS 2015, 13237
13. Januar 2015 1. Senat für Steuerberatersachen
...370 AO, 25 Abs. 2, 25 Abs. 1 2. Alt., 22, 23 StGB schuldig gemacht. Die Angeklagten hätten angesichts der ihnen bekannten Rechtsprechung des BFH - insbesondere des BFH Urteils vom 11.07.2007 - erkenne...
REWIS RS 2015, 17249