13. März 2007 5. Zivilsenat
...37 Rn. 7; a.A. Göttlich /Mümmler RVG 2004, Stichwort "Bestimmung"; Heinrich in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 37 Rn. 10; Vollkommer in Zöller ZPO 26. Aufl., 2007, § 36 Rn. 33). 8Die dem dez...
REWIS RS 2007, 4789
21. Dezember 2007 8. Zivilsenat
...37 ZPO, ist "der Richter" im Sinne von § 11 Abs. 2 S. 3 RpflG, dem er die Sache vorzulegen hat, sein zuständiger Senat, nicht aber das Gericht, das für ein Hauptsacheverfahren (um das es hie...
REWIS RS 2007, 22
20. August 2007 5. Zivilsenat
...37 ZPO, ist "der Richter" im Sinne von § 11 Abs.2 Satz 3 RPflG, dem er die Sache vorzulegen hat, sein zuständiger Senat, nicht aber das Gericht, das für ein Hauptsacheverfahren (um das es hi...
REWIS RS 2007, 2359
23. Mai 2001 3. Zivilsenat
...37 Nr. 3 BRAGO von einer Identität des Streitgegenstandes zwischen selbständigem Beweisverfahren und Hauptprozess auszugehen ist. 7Das selbständige Beweisverfahren dient einerseits dem Zweck, Prozesse...
REWIS RS 2001, 2460
10. November 2006 5. Zivilsenat
...37 ZPO zu bestimmen als nicht statthaft auf Kosten der Antragsteller abgelehnt worden. Mit Schreiben vom 22.08.2006 beantragt die Antragsgegnerin zu 2) die Kostenfestsetzung der Anwaltsgebühren nach ...
REWIS RS 2006, 861
27. Juli 2001 5. Zivilsenat
...37 ZPO wird das zuständige Gericht durch das im Rechtszug höhere Gericht bestimmt, wenn mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen im a...
REWIS RS 2001, 1731
18. Juli 2001 5. Zivilsenat
...37 ZPO wird das zuständige Gericht durch das im Rechtszug höhere Gericht bestimmt, wenn mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen im a...
REWIS RS 2001, 1848
5. Dezember 2005 5. Zivilsenat
...37 ZPO wird das zuständige Gericht durch das im Rechtszug höhere Gericht bestimmt, wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig er...
REWIS RS 2005, 448
21. Februar 2008 8. Zivilsenat
...37 ZPO und regt an, im Hinblick auf die in § 32b ZPO getroffene Regelung das Landgericht Düsseldorf zu bestimmen. 5Neben dem vorliegenden Verfahren sind beim Senat weitere 45 Verfahren anhängig, in de...
REWIS RS 2008, 5381
14. Mai 2007 8. Zivilsenat
...37 ZPO liegen nicht vor. 3Mit dem vorrangig verfolgten Begehren, für alle Beklagten, also auch den Beklagten zu 8) die funktionelle Zuständigkeit der geschäftsplanmäßig zuständigen Kammer für Handelss...
REWIS RS 2007, 3825
6. April 2005 5. Zivilsenat
...37/05 None None Zuständig ist das Landgericht Dortmund. None 1G r ü n d e : 2Nach §§ 36 Abs.1 Ziffer 6, Abs.2, 37 ZPO wird das zuständige Gericht durch das im Rechtszug höhere Gericht bestimmt, wenn...
REWIS RS 2005, 4195
24. Oktober 2007 8. Zivilsenat
...37 EnWG). Denn die §§ 36, 37 EnWG betreffen lediglich den Anspruch des Kunden gegen den Grundversorger auf Abschluss eines Versorgungsvertrages und damit ausschließlich das "Ob" eines Vertra...
REWIS RS 2007, 1240
29. Januar 2020 8. Zivilsenat
...37 ZPO unabänderlich festläge und dass es generell und grundsätzlich der Absicht des Gesetzes widerspräche, wenn in diesem Verfahren das nicht ausschließlich zuständige Gericht ausgewählt würde. Die B...
REWIS RS 2020, 4565
5. Dezember 2008 8. Zivilsenat
...37 GA) für unzuständig erklärt haben (§§ 36 Abs. 1 Ziff. 6, 37 ZPO). Sachlich zuständig ist das Amtsgericht Köln. Diese Bestimmung bindet das Amtsgericht Köln indessen nicht hinsichtlich der örtlichen...
REWIS RS 2008, 384
3. April 2008 8. Zivilsenat
...37 EnWG) im Streit. Denn die §§ 36, 37 EnWG betreffen lediglich den Anspruch des Kunden gegen den Grundversorger auf Abschluss eines Versorgungsvertrages und damit ausschließlich das "Ob" ei...
REWIS RS 2008, 4649
21. April 2021 8. Zivilsenat
...37 ZPO sind gegeben. 5a) Es ist trotz des Wortlauts des § 37 Abs. 1 ZPO ("Gesuch") unschädlich, dass weder Kläger noch die Beklagte um die Bestimmung des zuständigen Gerichts nachgesucht hab...
VERWEISUNGSBESCHLUSSZUSTÄNDIGKEITSBESTIMMUNG
MDR 2021, 901-902MDR 2021, 1250REWIS RS 2021, 6665