25. Juli 2002 18. Zivilsenat
...37Der Beirat hat folgende Aufgaben: 38 Beratung und Überwachung der Geschäftsleitung. Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten unter den Geschäftsführern oder Gesellschaftern. Die Erteilung der Zusti...
REWIS RS 2002, 2113