16. Juli 2002 9. Zivilsenat
...36 VVG ist der Wohnsitz des Versicherungsnehmers bzw. der Ort seiner gewerblichen Niederlassung Leistungsort für die Entrichtung der Prämie. Er hat auf seine Gefahr und Kosten dem Versicherer die Präm...
REWIS RS 2002, 2280