11. Juni 2018 1. Kammer
...36 SGB VI ist der frühestmögliche Zeitpunkt für die Inanspruchnahme von Altersrente für den Kläger der 01.05.2022. 5Wegen einer mit der Restrukturierung einhergehenden Betriebsänderung an den Standort...
REWIS RS 2018, 8017