16. Mai 2019
Jugendstrafverfahren wegen Vergewaltigung
...354 StPO Rn. 48: eine Auswechslung der Bezeichnung der Tat ist zulässig, wenn aus den Urteilsgründen hervorgeht, dass der Urteilsausspruch auf einem Versehen beruht). Jedoch bestünde für eine derartig...
REWIS RS 2019, 7190