29. März 2000 VIII. Zivilsenat
...354 HGB unter 2). Eine Tätigkeit, die gegen ein Verbotsgesetzim Sinne des § 134 BGB verstößt und daher rechtsgeschäftlich nicht wirksamvereinbart werden kann, ist nicht nach § 354 HGB vergütungspflich...
REWIS RS 2000, 2678