31. Mai 2011 3. Senat
Kein Splittingtarif aus Billigkeitsgründen - Richterliche Unabhängigkeit von Berufsrichtern
...34f EStG hatte das FG daher nicht zu befinden. Sie wäre bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides zu berücksichtigen; Billigkeitsgründe i.S. des § 163 AO hatte der Kläger insowe...
REWIS RS 2011, 6148