8. Januar 2019 3. Zivilsenat
...344 Abs. 1 und 2 BGB. Diese Wirkung tritt allerdings nur ein, wenn die Erbunwürdigkeit rechtskräftig festgestellt ist (vgl. Palandt-Weidlich, BGB, 76. Auflage, § 2344 Rn. 1). Das ist hier nicht der Fa...
REWIS RS 2019, 11771