26. Januar 2006 10. Zivilsenat
...342 ZPO. Zum anderen haften auch mehrere Antragsteller als Gesamtschuldner nach allgemeinen Regeln; dies gilt auch im Fall einer Klage und Widerklage, soweit der Streitgegenstand derselbe ist. Der Sta...
REWIS RS 2006, 5310
27. Januar 2004 3. Zivilsenat
...342 ZPO auf das Erkenntnis-, nicht aber auf das Vollstreckungsverfahren ab. 9Diese Ausführungen halten der rechtlichen Nachprüfung stand. Nach übereinstimmender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung...
REWIS RS 2004, 4833
4. November 2004 5. Zivilsenat
...342 ZPO wird zwar grundsätzlich der Prozess, soweit der Einspruch reicht, in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumnis befand. Auch wenn aber das Säumnisverfahren die vorausg...
REWIS RS 2004, 886
8. Juni 2000 3. Zivilsenat
...342 ZPO). Der Einspruch ist nämlich zulässig; er ist statthaft sowie form- und fristgerecht im Sinne der § 338 ff. ZPO eingelegt worden. 21In der Sache führt der Einspruch aber nicht zu einer Abänder...
REWIS RS 2000, 1988
29. März 2004 1. Zivilsenat
...342 ZPO der Prozess, soweit der Einspruch reicht, in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand. Damit bleibt die gegen den Beklagten zu 1. gerichtete Klage kraft Gesetzes...
REWIS RS 2004, 3856
11. Januar 2022 24. Zivilsenat
...342 ZPO in die Lage zurück versetzt worden, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand. 231. 24Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Berufung zulässig, denn der Wert des Beschwerdegegenstand...
REWIS RS 2022, 2123
20. Februar 2018 21. Zivilsenat
...342 ZPO in die Lage vor dessen Säumnis zurückversetzt worden. Der Einspruch sei zulässig. Jedoch stehe der Geltendmachung der Ansprüche der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit gemäß § 261 Abs. 3 Nr...
REWIS RS 2018, 13610
14. März 2024 15. Zivilsenat
...342 ZPO der Weg zu der auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten Sachentscheidung eröffnet (vgl. BGH, NJW 2002, 827, 829; BGH, NJW 2007, 303) und der Prozess in die Lage zurückversetzt, in der er ...
REWIS RS 2024, 1466
30. April 2003 6. Zivilsenat
...342 ZPO. 432. 44Eine Aussetzung des Rechtsstreits ist nicht veranlasst. 45a) Eine Aussetzung nach § 148 ZPO ist bereits deshalb nicht geboten, weil es an der dafür erforderlichen Vorgreiflichkeit feh...
REWIS RS 2003, 3288