26. August 2021 14. Zivilkammer
...341 Abs. 3 BGB. So werde verhindert, dass die Verjährung das Wahlrecht des Gläubigers zwischen Erfüllung und Strafe oder zwischen Strafe und Schadensersatz beeinträchtigen könne. 17Im Falle der vorlie...
REWIS RS 2021, 3016