7. Dezember 2011 2. Senat
(Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - erfolgloser Abschluss des Vorverfahrens als Sachentscheidungsvoraussetzung - Voraussetzung des § …
...33c der Gewerbeordnung --GewO--), wenn der Aufwand in einem Spieleinsatz i.S. von § 1 Abs. 3 HmbSpVStG besteht sowie der Aufstellort der Spielgeräte in Hamburg belegen und einer wenn auch begrenzten Ö...
REWIS RS 2011, 733
21. Februar 2018 2. Senat
HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar
...33c der Gewerbeordnung --GewO--). § 33c GewO betrifft Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes biete...
REWIS RS 2018, 13553