28. August 2013 10. Senat
Einspruch gegen Versäumnisurteil - Aufrechterhaltung
...338 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, nämlich in der gesetzlichen Form (§ 340 ZPO) und Frist (§ 339 Abs. 1 ZPO) eingelegt. Insbesondere konnte der Einspruch nach der Verkündung des Versäumnisurteils ...
REWIS RS 2013, 3182
11. November 2014 3. Senat
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung
...338 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, nämlich in der gesetzlichen Form (§ 340 ZPO) und Frist (§ 339 Abs. 1 ZPO) eingelegt. Das Versäumnisurteil vom 12. August 2014 ist aufrechtzuerhalten (§ 343 Satz ...
REWIS RS 2014, 1471
11. November 2014 3. Senat
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Auslegung …
...338 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, nämlich in der gesetzlichen Form (§ 340 ZPO) und Frist (§ 339 Abs. 1 ZPO) eingelegt. Das Versäumnisurteil ist mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, dass der Kläger...
REWIS RS 2014, 1488
11. November 2014 3. Senat
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem Ausscheiden - betriebliche Übung
...338 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, nämlich in der gesetzlichen Form (§ 340 ZPO) und Frist (§ 339 Abs. 1 ZPO) eingelegt. Das Versäumnisurteil vom 12. August 2014 ist aufzuheben (§ 343 Satz 2 ZPO). ...
REWIS RS 2014, 1486