6. September 2006 6. Kammer
...334 BGB, weil hier die Einwendung nicht dem Schuldner, sondern dem Versicherer (Rückversicherer) nach §§ 16, 17 VVG zustehen könnten. 453. Doch selbst dann, wenn im Zusammenhang mit einer Unterstützun...
REWIS RS 2006, 1953