27. Februar 2003 4. Kammer
...333 ZPO), so hat das Arbeitsgericht - wie beim Ersten Versäumnisurteil - vor Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils das Vorliegen der allgemeinen Prozeßvoraussetzungen festzustellen (Düwell/Lipke/Ziema...
REWIS RS 2003, 4138
4. März 2011 18. Kammer
...333 ZPO). 39Nur dies entspricht auch dem Zweck des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO. Mit der Voraussetzung des mündlichen Verhandelns bezweckt die Vorschrift, dass die Parteien ihre Standpunkte wenigstens ei...
REWIS RS 2011, 8844
20. Juli 2011 2. Kammer
...333 ZPO ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (dagegen BAG, Urt. v. 23.01.2007 – 9 AZR 492/06, MDR 2007, 1025). Denn auch gegen die beklagte Partei kann eine Sachentscheidung bei Fehlen eines Ant...
REWIS RS 2011, 4541
1. Juni 2012 18. Kammer
...333. an die klägerische Partei ein angemessenes Schmerzensgeld und Entschädigung nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, das 126.194,00 € n...
REWIS RS 2012, 5887