2. August 2019 3. Zivilsenat
...33 InsO im Grundbuch und den maßgeblichen Registern einzutragen ist und die Eintragung den gutgläubigen Erwerb ausschließt (Kayser, in Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Auf...
REWIS RS 2019, 4799