3. Mai 2000 2. Strafsenat
...33Weniger einschneidende Maßnahmen im Sinne des § 116 Abs. 1 StPO, auch die früher bereits angebotene Sicherheitsleistung, reichen zur Sicherung des Zwecks der Untersuchungshaft nicht aus. 342. 35Auch...
REWIS RS 2000, 2373