7. April 2016
Verfahrenswert bei gleichzeitiger Regelung von elterlicher Sorge und Vormundschaft
...33 FamGKG zusammenzurechnen seien. Der Verfahrensgegenstand „elterliche Sorge“ sei eine bestimmte Kindschaftssache gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG. Für diesen Gegenstand sei ein Teilverfahrenswert von ...
REWIS RS 2016, 13330