29. Mai 2017 5. Zivilsenat
...33 S. 1 BGB folge ebenfalls keine Schadensersatzpflicht für die Zukunft. Selbst wenn der Beklagte jetzt noch Halter der Tiere sein sollte, was Voraussetzungen für eine Haftung nach § 833 S. 1 BGB sei,...
REWIS RS 2017, 10311