25. Juli 2005 II. Zivilsenat
...323 HGB) ist sichergestellt, daß es sich um unabhängige Prüfer handelt (vgl. auch §§ 43 ff. WPO). Damit hat das Gesetz geeignete Maßnahmen ergriffen, um das Interesse des Hauptaktionärs an einer mögli...
REWIS RS 2005, 2400
26. Juni 2000 7. große Strafkammer
...323 HGB und damit zur Verschwiegenheitspflicht des Prüfers. Der Hinweis der Staatsanwaltschaft, § 183 Aktiengesetz verweise lediglich auf §§ 33 - 35 , jedoch nicht auf § 49 dieses Gesetzes, geht im Er...
REWIS RS 2000, 1852
9. April 2003 25. Zivilsenat
...323 HGB zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Intentition, das Haftungsrisiko angemessen zu begrenzen, auch im Rahmen der vertraglichen Dritthaftung des Abschlußprüfers Beachtung finden müsse. Dieser...
REWIS RS 2003, 3474
27. Oktober 2023 22. Zivilsenat
...323 HGB in Betracht kommt. 27§ 323 HGB ist eine sonderprivatrechtliche Haftungsnorm, die in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen schuldrechtlichen Regeln bei der Erfüllung des Prüfungsvertrags vorg...
REWIS RS 2023, 10533
21. Oktober 1998 25. Zivilsenat
...323 HGB, aufgrund der Verletzung des Geschäftsbesorgungsvertrags infolge fehlerhafter Buchführung und Bilanzerstellung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264 a, 263, 266 StGB, § 400, 403 A...
REWIS RS 1998, 920
19. April 2012 3. Zivilsenat
Wirtschaftsprüferhaftung: Beratungsfehler im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften
...323 Abs. 2 Satz 1 HGB a.F.) begrenzten Schadensersatzanspruch aus § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. in Verbindung mit den Grundsätzen über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bejaht. Dem Beklag...
REWIS RS 2012, 7137
19. April 2012 III. Zivilsenat
...323 Abs.2 Satz 1 HGB a.F.) begrenzten Schadensersatzanspruch aus §323 Abs.1 Satz3 HGB a.F. in Verbindung mit den Grundsätzen über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bejaht. Dem Beklagten ...
REWIS RS 2012, 7144
10. September 2019
Auskunftsrecht des Sonderprüfers aus § 145 Abs. 2 AktG nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar
...323 HGB ergibt. Hinsichtlich der Durchsetzung der Rechte unterscheiden sich die beiden Prüfer indes entscheidend voneinander. Der Gesetzgeber hat nämlich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzre...
WM2020,142REWIS RS 2019, 3765
11. November 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 921
11. November 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 936
11. November 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 926
11. November 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 914
11. November 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 908
11. November 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 915
11. November 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 907
11. November 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 937
31. Oktober 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 1089
11. November 2008 III. Zivilsenat
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der Ge-sellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem gegenüber, nicht jedoch den Anteilseignern und sonstigen Gläubi-gern der Gesellscha...
REWIS RS 2008, 917
12. Juni 2003 6. Zivilsenat
...323 HGB schließt eine Anwendung dieser Grundsätze auf den Abschlussprüfer nicht aus (BGH WM 1998, 1032 f.). Das ändert allerdings nichts daran, dass auch hier dem Interesse des Schuldners an einer ang...
REWIS RS 2003, 2727
24. April 2014 3. Zivilsenat
Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; fehlerhafte Testierung der Gewinnprognosen in …
...323 Abs. 1 Satz 3 HGB auf - zudem zur Höhe noch weiter begrenzte (§ 323 Abs. 2 HGB) - Ansprüche der Kapitalgesellschaft und verbundener Unternehmen beschränkt. Gläubigern wie Aktionären haftet der Prü...
BUNDESGERICHTSHOF (BGH)RECHTSANWÄLTEVERJÄHRUNGANWALTSBERUFBERUFS- UND STANDESRECHTREGRESSANWALTSHAFTUNG
REWIS RS 2014, 6129
24. April 2014 III. Zivilsenat
...323 Abs.1 Satz 3HGB auf -zudem zur Höhe noch wei-ter begrenzte(§323 Abs.2 HGB)-Ansprüche der Kapitalgesellschaft und ver-bundenerUnternehmen beschränkt. Gläubigern wie Aktionären haftet der Prü-fer na...
REWIS RS 2014, 6130
18. Juni 2021 22. Zivilsenat
...323 Rn. 15; Schmidt/Feldmüller, a. a. O., § 323 Rn. 102). Das gilt auch für negative Tatsachen (Müller, in: Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen, Bilanzrecht, 2. Auflage, § 323 Rn. 64). Allerdings kann sic...
REWIS RS 2021, 4822
10. Dezember 2009 VII. Zivilsenat
...323 HGB Rdn. 134; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Wiedmann, HGB, 2. Aufl., § 323 Rdn. 19 f.; Zimmer in Großkomm.HGB, 4. Aufl., § 323 Rdn. 40; a.A. Bärenz, BB 2003, 1781, 1783 f. unter Bezugnahme auf de...
REWIS RS 2009, 171
29. Oktober 2015 7. Zivilsenat
...323 Abs. 1 S. 3 HGB (vgl. BGH, III ZR 424/04, Urteil vom 15.12.2005; III ZR 256/04, Urteil vom 06.04.2006; III ZR 313/07, Beschluss vom 11.11.2008; III ZR 277/08, Urteil vom 07.05.2009). Nach dieser V...
REWIS RS 2015, 3063
20. Mai 2022
KapMuG, Anleger, Insolvenzantrag, Auslegung, Aktien, Haftung, Tatsachenbehauptung, Verfahren, Kapitalmarktinformation, Anspruch, Versagung, Feststellungsziele, Anlage, Nachweis, von …
...323-340, Rn. 29; Röhl/Hidding, WM 2021, 1729, 1730). 173. Die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits hängt von den im Musterverfahren geltend gemachten Feststellungszielen ab. 18Allgemein anerkan...
REWIS RS 2022, 3016
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