17. Dezember 2019 1. Senat
Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle
...321 HGB, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013, vorzulegen sowie ihn monatlich über den aktuellen Auftragsbestand, Auftragseingang und die Absatzplanung - insgesamt und nach Produktgruppen getrennt - d...
REWIS RS 2019, 298
19. Dezember 2023 Kartellsenat
(Befugnis durch § 6b Abs. 6 EnWG zur Fristübersendungskonkretisierung - Prüfungsbericht)
...321 HGB (Prüfungsbericht) einschließlich erstatteter Teilberichte zu übersenden. Tenorziffer 7 der Festlegung bestimmt, dass die Adressaten den Prüfungsbericht unverzüglich nach Feststellung des Jahre...
REWIS RS 2023, 10270
21. Januar 2010 Xa- Zivilsenat
...321 HGB über das Ergebnis der Prüfung zu berich-ten und das Ergebnis der Prüfung nach § 322 Abs. 1 HGB in einem Bestäti-gungsvermerk zum Jahresabschluss zusammenzufassen und damit den ver-traglich ges...
REWIS RS 2010, 10164
21. Januar 2010 10a. Zivilsenat
Abschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften: Wirksamkeit eines Vertrages über die Prüfung des Jahresabschlusses bei teilweiser Neuerstellung und …
...321 HGB über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und das Ergebnis der Prüfung nach § 322 Abs. 1 HGB in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss zusammenzufassen und damit den vertraglich geschu...
REWIS RS 2010, 10122
24. Mai 2006 26. Zivilsenat
...321 HGB unparteiisch zu verhalten hat (vgl. i.e. MüKo HGB - Ebke, § 319 RdNr 14 m.w.N.). 23Die gesetzlichen Vorschriften über die Abschlussprüfung schließen eine Personalidentität bei der Erstellung d...
REWIS RS 2006, 3357
25. November 2002 II. Zivilsenat
...321 Abs. 1 Satz 3 HGB); soweit sie eine bilanzielleRisikovorsorge erforderlich gemacht hätten, können sie zudem Gegenstand derDarstellung im Hauptteil des Prüfungsberichts (§ 321 Abs. 2 HGB) sein. Dar...
REWIS RS 2002, 554
29. Februar 2024 17. Zivilsenat
Aussetzung, Kapitalmarktinformation, Kapitalanlegermusterverfahren, Prüfungsumfang, Bestätigungsvermerk, Abschlussprüfer, Jahresabschluss, Darlehensgeberbank
...321 HGB, dessen Adressat der Aufsichtsrat, ggf. der Vorstand oder die Hauptversammlung sei, richteten sich Bestätigungsvermerke gemäß § 322 HGB an die Öffentlichkeit und damit an einen Personenkreis, ...
REWIS RS 2024, 1837
20. Dezember 2019 17. Zivilsenat
...321 HGB Rn 3 m.w.N.). 77(bb) Ob die genannten Vorschriften des Gesetzes und der Satzung hier auch eingehalten wurden oder zwar nicht die Auswahl, aber zumindest doch die Beauftragung der M. GmbH mit d...
REWIS RS 2019, 56
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