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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
Exakte Suche aktiviert: § 317 StPO

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Resultate (7 Treffer)

Oberlandesgericht Hamm: 3 Ws 41/08

12. Februar 2008 3. Strafsenat

...317 StPO näher begründet worden ist. Nach § 322 StPO kann das Berufungsgericht das Rechtsmittel als unzulässig verwerfen, wenn es die Vorschriften über die Einlegung der Berufung für nicht beobachtet ...

REWIS RS 2008, 5621

Oberlandesgericht Hamm: 1 Ws 477/14

2. Oktober 2014 1. Strafsenat

...317 StPO erfolgt ist, handelt es sich in jedem Falle um eine Teilrücknahme der ursprünglich unbeschränkt eingelegten Berufung. Der Streit, ob eine Einschränkung des Rechts-mittels in noch laufender Be...

REWIS RS 2014, 9047

Oberlandesgericht Hamm: 1 RVs 16/16

7. Juni 2016 1. Strafsenat

...317 StPO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ss 514/07 -, juris m.w.N.) - die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung fehlte. Dies hat das Revisionsgericht von Amts w...

REWIS RS 2016, 10395

Oberlandesgericht Hamm: 3 Ss 514/07

12. Februar 2008 3. Strafsenat

...317 StPO erfolgt wäre. In diesem Fall würde es sich bei der Rechtsmittelbeschränkung nicht um eine Teilrücknahme, sondern lediglich um eine Konkretisierung des Rechtsmittels handeln, die nicht den Anf...

REWIS RS 2008, 5616

Oberlandesgericht Hamm: 1 RVs 46/16

28. Juni 2016 1. Strafsenat

...317 StPO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2008 – 3 Ss 514/07 –, juris m. w. N.) – die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung fehlte. Dies hat das Revisionsgericht vo...

REWIS RS 2016, 9173

Oberlandesgericht Hamm: 1 RVs 14/15

9. Juni 2015 1. Strafsenat

...317 StPO erklärte Beschränkung der Berufung des Angeklagten beinhaltete nicht nur eine Konkretisierung des Rechtsmittels sondern eine teilweise Rücknahme der ursprünglich uneingeschränkt eingelegten B...

REWIS RS 2015, 10096

Oberlandesgericht Hamm: 1 Ss 62/05

17. Mai 2005 1. Strafsenat

...317 StPO erfolgt wäre. In diesem Fall würde es sich bei der Rechtsmittelbeschränkung nämlich nicht um eine Teilrücknahme, sondern lediglich um eine nicht den Anforderungen des § 302 Abs. 2 StPO unterl...

REWIS RS 2005, 3547

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