14. Dezember 2005 2. Zivilsenat
...314 AO). Diese Pfändungs- und Einziehungsverfügung bewirkt, dass der Vollstreckungsgläubiger befugt ist, im eigenen Namen und für eigene Rechnung seine Rechte gegenüber dem Drittschuldner geltend zu m...
REWIS RS 2005, 256