25. August 2011 V. Zivilsenat
...31 ZVG) ist eine Festge-bühr nicht bestimmt (vgl. Nr. 2210 des Kostenverzeichnisses zum GKG).Damit1-3-ist der Antrag vom 24.August 2011 auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung der Erinnerung gegenst...
REWIS RS 2011, 3732
17. Dezember 2015 IX. Zivilsenat
...31 ZVG wegen Fehlens eines Fortsetzungsantrags aufgehoben. Die Parteien haben den Rechtsstreit daraufhin für erledigt erklärt und widerstreitende Kostenanträge gestellt.23-4-II.Die Kosten des Rechtsst...
REWIS RS 2015, 392
21. Februar 2008 V. Zivilsenat
...31 ZVG) und Aufhebung des Verfahrens (§ 29 ZVG) nur für und ge-gen den Gläubiger wirken, der den entsprechenden Antrag gestellt hat, führt nicht dazu, dass für jeden von ihnen ein selbständiges Verfah...
REWIS RS 2008, 5413
19. Juli 2007 V. Zivilsenat
...31 ZVG von dem Vollstre-ckungsgericht bestimmt worden, nachdem der zweite Versteigerungstermin mangels Abgabe von Geboten ergebnislos geblieben und das Verfahren gem. § 77 Abs. 1 ZVG eingestellt worde...
REWIS RS 2007, 2755
23. Dezember 1999 15. Zivilsenat
...31 ZVG erforderliche Belehrung der betreibenden Gläubiger über ihr Recht, die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen, hat der Senat dem Amtsgericht übertragen. 25Eine Überbürdung der außergerichtlic...
REWIS RS 1999, 1433
29. November 1999 15. Zivilsenat
...310, 311). Ein einmal erwachsener Versagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG kann nicht nachträglich - in der Rechtsmittelinstanz - geheilt werden (vgl. OLG Köln, JW 1938, 2225; KG JW 1932, 1980, 1981; Janse...
REWIS RS 1999, 1335
21. August 2017
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Entziehungsurteils auf Antrag des Schuldners
...31 ZVG. Außerdem kann auch das Vollstreckungsgericht auf einseitigen Antrag des Schuldners die Einstellung des Verfahrens beschließen, §§ 30 a ff. ZVG (Heinemann in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, Rz. ...
REWIS RS 2017, 6387
19. November 2009 V. Zivilsenat
...31 Rdn. 3; Hintzen, aaO, § 31 Rdn. 7; Jaeckel/Güthe, aaO, § 31 Rdn. 3 und § 86 Rdn. 2; Korintenberg/Wenz, ZVG, 6. Aufl., § 86 Anm. 2; Stöber, aaO, § 31 Rdn. 4.6). bb) Der Entsendung eines Gläubigerver...
REWIS RS 2009, 476
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