12. März 2018 17. Zivilsenat
...31 Abs. 1 GKG als Gesamtschuldner neben der gemäß § 29 Nr. 1 GKG haftenden Verfügungsbeklagten. Allerdings sehe § 31 Abs. 2 GKG eine verbindliche Reihenfolge der Inanspruchnahme vor. Der Zweitschuldne...
REWIS RS 2018, 12503