17. September 2004 V. Zivilsenat
...31 BGB oder, soweit daneben Raum bleibt, nach § 823 Abs. 1 BGB, jeweils, soweit erforderlich, in Verbin-dung mit § 31 BGB, fehlt es an einem hinreichenden Vortrag der Kläger. Keine Haftung der Beklagt...
REWIS RS 2004, 1580