20. Oktober 2011 8. Kammer
...308 BGB Nr. 4 als unwirksam anzusehen sind und für welche die Rechtsprechung ggfls. Vertrauensschutz im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung gewährt (BAG 11.10.2006, 5 AZR 721/05, AP § 308 BGB Nr.6)...
REWIS RS 2011, 2113
24. November 2011 8. Kammer
...308 BGB Nr. 1 = NZA 2005,1820), ist das hier zu beurteilende Leistungsbestimmungsrecht erst auf die Ausgestaltung der Leistung und damit auch auf die Festlegung derjenigen Gesichtspunkte gerichtet, an...
REWIS RS 2011, 1053
17. Mai 2002 7. Kammer
...308 BGB bestätigen lässt, keinen darüber hinausgehenden Erklärungsinhalt hat, hat das BAG am 20.10.1981 überzeugend abgeleitet (3 AZR 1013/78 - AP Nr. 39 zu § 74 HGB mit Anmerkung von Stumpf). 32Denn...
REWIS RS 2002, 3140
16. Oktober 2007 14. Kammer
...308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). Haben die Arbeitsvertragsparteien eine ausdrückliche Anrechnungsvereinbarung getroffen, so gilt diese. Im vorliegenden Fall ist die Anrechnung ...
REWIS RS 2007, 1403
13. September 2006 3. Kammer
...308 BGB, 2002 Nr. 1) und vom 14.12.2005 (DB 2006, S. 1322) hinweist, steht dies der Entscheidung nicht entgegen. 1201. Mit der Entscheidung vom 12.01.2005 hat das Bundesarbeitsgericht eine ergänzende...
REWIS RS 2006, 1867
16. August 2007 17. Kammer
...308 BGB Rdnr. 47) hält das Bundesarbeitsgericht auch nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform an der dargestellten Rechtsprechung fest (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006, a.a.O.). Eine Verletzung des §...
REWIS RS 2007, 2409
16. Oktober 2007 14. Kammer
...308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). Haben die Arbeitsvertragsparteien eine ausdrückliche Anrechnungsvereinbarung getroffen, so gilt diese. Es ist unerheblich, wenn die Zahlung im ...
REWIS RS 2007, 1416
11. Oktober 2011 14. Kammer
...308 Nr. 4 BGB getrennt von § 6 Abs. 3 Satz 1 Arbeitsvertrag zu beurteilen. 140bb) Gemäß § 308 Nr. 4 BGB sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vereinbarungen unwirksam, die ein Recht des Verwenders ...
FUSSBALLARBEITSRECHTALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)KÜNDIGUNG
REWIS RS 2011, 2509