18. Dezember 2017
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags
...302 BGB formulierte allgemeine Grundsatz, wonach selbst ein Gläubigerverzug den Schuldner nicht davon befreit, tatsächlich gezogene Nutzungen herauszugeben. 39Die Klägerin wird von ihrer Verpflichtung...
WM2018,370REWIS RS 2017, 436
29. Mai 2017
Wirksamkeit und die Rechtsfolgen des Widerrufs eines Immobiliardarlehensvertrags
...302 BGB formulierte allgemeine Grundsatz, wonach selbst ein Gläubigerverzug den Schuldner nicht davon befreit, tatsächlich gezogene Nutzungen herauszugeben. Die Beklagte kann daher einen Nutzungswerte...
REWIS RS 2017, 10312