19. Juli 2022 14. Kammer
...33Die Klage hat Erfolg. 34Sie ist als Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zulässig. 35Die hier angegriffene versammlungsrechtliche Auflage hat si...
REWIS RS 2022, 4562