18. Dezember 2014 15. Zivilsenat
...30II. 31Im Übrigen ist die Berufung nicht begründet. 321. 33Für die zulässigen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO. 34Die Sache war für d...
REWIS RS 2014, 89