25. November 2016
Buchpreisbindung für nach Widerruf zurückgesandte Bücher
...3. Der Verfügungsgrund wird vermutet, §§ 9 Abs. 3 BuchPrG, 12 Abs. 2 UWG. Die nach § 937 Abs. 2 ZPO erforderliche Dringlichkeit war bei der vorliegenden Wettbewerbsstreitigkeit gegeben (Harte-Bavendam...
REWIS RS 2016, 1790