7. Oktober 2015
Mehrwertsteuererhebung, Gebührenbescheid, Beliehener, Verwaltungsrechtsweg, steuerbare Leistung
...33 FGO genannten Tatbestände nicht vor, so sind die Finanzgerichte nicht zuständig. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO ist nicht einschlägig, da es sich bei der vorliegenden Streitigkeit schon nicht um eine Abgabe...
REWIS RS 2015, 4267