Setzen Sie Teile in "", um exakt zu suchen.
Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
Exakte Suche aktiviert: § 2c BEEG

Suche durchgeführt.

Resultate (5 Treffer)

LSG München: L 9 EG 38/15

24. Juli 2017

Abzug von Steuern und Sozialabgaben bei der Bildung des Elterngeld-Netto


...2c Abs. 1 BEEG erstellt worden sei (§ 2c Abs. 3 Satz 1 BEEG). Soweit sich in den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert habe, sei die von ...

REWIS RS 2017, 7515

LSG München: L 9 EG 27/16

23. November 2017

Höheres Elterngeld unter Berücksichtigung einer Gehaltsnachzahlung


...2c Abs. 1 Satz 2 BEEG in der oben wiedergegebenen, bis 31.12.2014 geltenden Fassung anzuwenden. Für ab 01.01.2015 zustehende Elterngeldleistungen gilt dagegen § 2c Abs. 1 Satz 1 BEEG in der Fassung ab...

REWIS RS 2017, 1791

LSG München: L 9 EG 10/16

23. November 2017

Höhe des Elterngeldes


...2c Abs. 1 Satz 2 BEEG (§ 2 Abs. 7 Satz 2 a.F.) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BSG. Das BSG halte vom Grundsatz her nur eine Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG ...

REWIS RS 2017, 1776

LSG München: L 9 EG 40/18

26. Februar 2019

Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Elterngeldrecht


...2c Abs. 1 Satz 2 BEEG. § 2c Abs. 1, 2 BEEG lautet wie folgt: „(1) 1Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert ...

REWIS RS 2019, 9879

LSG München: L 9 EG 36/18

26. Februar 2019

Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht


...2c Abs. 1 Satz 2 BEEG. § 2c Abs. 1, 2 BEEG lautet wie folgt: „(1) 1Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert ...

REWIS RS 2019, 9874

  • 1
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.