7. September 2023 6. Zivilkammer
...299a ZPO, Rn. 10, 34. Aufl. m.w.N.). Da sich bei den Erklärungsempfängern um kein Vollstreckungsorgan handelt und sich damit keine Vollstreckung an diesen Teil der Erklärung anschließen kann, bestehen...
REWIS RS 2023, 6296