13. Oktober 2023 4. Zivilsenat
...299 BGB entsprechend) und zu diesem Termin bei dem bereiten Notar erscheint, um die Auflassung in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO in Gegenwart des Gläubigers zu erklären. Annahmeverzug tritt ein, ...
21.03.2024
REWIS RS 2023, 10234