4. März 2010 6. Kammer
...296 BGB nicht einmal ein wörtliches Arbeitsangebot des Arbeitnehmers erforderlich gewesen. 8 Mit ihrer Berufung macht die Beklagte geltend, es sei von Anfang an nur um eine vorübergehende Betreuung d...
REWIS RS 2010, 8743
11. Juli 2019 6. Kammer
...296 Entbehrlichkeit des Angebots 361Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so bedarf es des Angebots nur, wenn der Gläubiger die Handlung rechtzeiti...
REWIS RS 2019, 5531
13. Januar 2011 7.Kammer
...296 BGB entbehrlich sei. Das Angebot sei nämlich schlüssig in der Anwesenheit am Arbeitsplatz und der dadurch bekundeten Bereitschaft zu arbeiten zu sehen. 18 Die Beklagte und Berufungsbeklagte zu 2)...
REWIS RS 2011, 10445
28. August 2006 14. Kammer
...296 BGB entbehrlich. Zwar ist grundsätzlich für einen Anspruch gemäß § 615 BGB ein tatsächliches Arbeitsangebot des Arbeitnehmers gemäß § 294 BGB erforderlich. Jedoch ist ein solches Angebot, auch ein...
REWIS RS 2006, 2063
27. Januar 2022 6. Kammer
...296 BGB ist ein tatsächliches oder wörtliches Angebot des Vertragsschuldners, hier also der Klägerin, entbehrlich, wenn nämlich die besagte Mitwirkungshandlung „nach dem Kalender bestimmt“ ist und nic...
REWIS RS 2022, 2557
7. April 2008 5. Kammer
...296 BGB ein. Danach bedarf es eines Leistungsangebotes des Arbeitnehmers nur, wenn der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die erforderliche Mitwirkungshandlung vornimmt. Die nach § 296 BGB ...
REWIS RS 2008, 4618
25. Mai 2005 7. Kammer
...296 BGB selbst ein wörtliches Arbeitsangebot des Arbeitnehmers nicht erforderlich, um die Voraussetzungen des Annahmeverzuges zu erfüllen (BAG AP § 615 BGB Nr. 34, Nr. 35, Nr. 53, Nr. 79; Erfurter Kom...
REWIS RS 2005, 3426
24. Mai 2006 14. Kammer
...296 BGB, der vom Arbeitgeber verlangt, dem Arbeitnehmer den ihm zustehenden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will. Mit der Erklärung im Gütetermin hat die ...
REWIS RS 2006, 3367
13. August 2007 2. Kammer
...296 BGB vorzunehmen und der Klägerin einen anderen, funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Beklagte musste der Klägerin Kenntnis davon geben, an welchem Arbeitsplatz sie zukünftig...
REWIS RS 2007, 2465
31. August 2016 11. Kammer
...296 BGB, weil die Beklagte durch Ausspruch des Hausverbots und Übermittlung einer fristlosen Kündigung per Whatsapp deutlich gemacht hat, dass sie ihrer arbeitstäglich bestehenden Mitwirkungshandlung ...
REWIS RS 2016, 6077
8. September 2017 4. Kammer
...296 BGB entbehrlich (BAG, Urteil vom 25. Februar 2015– 1 AZR 642/13 –, Rn. 41, juris). Ein Angebot der Arbeitsleistung kann ausnahmsweise auch dann entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Glä...
REWIS RS 2017, 5567
26. Juli 2010 5. Kammer
...296 BGB in Annahmeverzug befunden, weil sie die Arbeitsleistung der Klägerin infolge der von ihr ausgesprochenen Kündigung nicht angenommen hat. Der Annahmeverzug ist auch nicht, wie das Arbeitsgerich...
REWIS RS 2010, 4448
5. Dezember 2006 9. Kammer
...296 BGB überflüssig (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 13. Juli 2005 – 5 AZR 578/04 -). 22b. Ist der Arbeitnehmer nicht leistungsfähig oder nicht leistungswillig, i...
REWIS RS 2006, 449
6. August 2004 4. Kammer
...296 BGB erfüllt gewesen. Außerdem habe er, der Kläger, am 28.04.1999 über seinen vormaligen Prozessbevollmächtigten die Arbeitsleistung angeboten. Auch sei dem Kläger Ende März / Anfang April 2003 vom...
REWIS RS 2004, 1982
23. Januar 2007 13.Kammer
...296 BGB bedurfte es wegen der Weigerung der Beklagten, den Kläger zu beschäftigen und damit ihrer fehlenden Mitwirkungshandlung keines tatsächlichen oder wörtlichen Angebotes des Klägers im Sinne der ...
REWIS RS 2007, 5628
17. Oktober 2023 4. Kammer
...296). 61c) § 296 BGB steht dem nicht entgegen. Die danach vorzunehmende Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers besteht darin, dem Arbeitnehmer überhaupt eine Arbeitsmöglichkeit zu eröffnen,...
REWIS RS 2023, 7910
3. August 2012 5. Kammer
...296 BGB sieht vor, dass es keines Angebots bedarf, wenn für die vom Gläubiger zu erbringende Mitwirkungshandlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und diese Handlung nicht rechtzeitig vorgenomm...
REWIS RS 2012, 4070
6. Oktober 2008 5. Kammer
...296 BGB ein entsprechendes Arbeitsangebot, in dem Umfang von 260 Stunden pro Monat beschäftigt zu werden, gemacht haben müsste. Denn da unstreitig ist, dass die Klägerin nicht tatsächlich im Jahre 200...
REWIS RS 2008, 1612
29. Juli 2008 9. Kammer
...296 BGB). 28b. Die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitgeber berechtigt ist, die Arbeitsleistung abzulehnen, weil die Weiterbeschäftigung ihm nicht zuzumuten ist, sind im vorliegenden Fall nicht e...
REWIS RS 2008, 2589
10. Dezember 2007 14. Kammer
...296 BGB entbehrlich, da dem Arbeitgeber die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung obliegt, dem Arbeitnehmer für jeden Tag einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und den...
REWIS RS 2007, 375
11. Februar 2011 4.Kammer
...296 BGB die Vergütung für mindestens 25 Arbeitszeitstunden schuldete (vgl. BAG 15.06.2004 – 9 AZR 483/03 Randnote 49). 42Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO. 43R e c h t m i t t e l b e l...
REWIS RS 2011, 9492
11. September 2006 14. Kammer
...296 Satz 1 BGB ist ein Angebot des Arbeitnehmers überflüssig, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungshandlung, die darin liegt, dem Arbeitnehmer für jeden Tag ein funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verf...
REWIS RS 2006, 1911
26. Oktober 2012 10. Kammer
...296 BGB, wenn für die vom Gläubiger zu erwirkende Mitwirkungshandlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und diese Handlung nicht rechtzeitig vorgenommen wird.48Nach der Rechtsprechung des Bunde...
REWIS RS 2012, 1845
3. August 2012 5.Kammer
...296 BGB sieht vor, dass es keines Angebots bedarf, wenn für die vom Gläubiger zu erbringende Mitwirkungshandlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und diese Handlung nicht rechtzeitig vorgenomm...
REWIS RS 2012, 4071
23. August 2007 5. Kammer
...296 BGB entbehrlich ist, liegt dabei schlüssig in dessen Anwesenheit am Arbeitsplatz und seiner zu vermutenden Bereitschaft , auch in der Pause zu arbeiten. Die Beklagte kann sich insoweit nicht auf i...
REWIS RS 2007, 2304