2. Dezember 2008 3. Kammer
...291. 30Die Zuständigkeit deutscher Gerichte ist nicht aufgrund rügeloser Einlassung der Beklagten nach § 239 ZPO begründet worden. Zwar wird § 239 ZPO insoweit für anwendbar gehalten (vgl. zuletzt BAG...
REWIS RS 2008, 494